Rechte und Entschädigung bei Nichtbeförderung | Degradierung
Wir möchten Sie gerne über Ihre Rechte bei Nichtbeförderung und Rückstufung informieren. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als nicht fliegen zu dürfen oder in einer niedrigeren Klasse zu fliegen als ursprünglich gebucht. Es kann vorkommen, dass Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird. Die Fluggesellschaft muss Sie auf einen anderen Flug mit demselben Endziel umbuchen. Verlangen Sie immer einen Nachweis über die Umbuchung und/oder Nichtbeförderung. Dies ist wichtig für die Geltendmachung von Ansprüchen. Im Falle einer Nichtbeförderung ist es außerdem wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Flughafen waren.
Dies kann eine am Flughafen ausgedruckte Bordkarte sein. Bei einem E-Ticket sollten Sie eine schriftliche Erklärung der betreffenden Fluggesellschaft verlangen, dass Sie rechtzeitig am Check-in-Schalter waren. Bewahren Sie auch Parkscheine oder Fahrkarten mit Zeitstempel auf.
Wie kommt es zu einer Überbuchung? Die Sache ist die: Die Fluggesellschaften rechnen damit, dass einige Passagiere nicht kommen, zum Beispiel weil ein Anschluss verpasst wird. Wenn aber alle gebuchten Passagiere kommen, gibt es manchmal zu wenig Plätze. In diesem Fall sind die Fluggesellschaften gezwungen, Personen zu finden, die bereit sind, freiwillig auf ihren Sitzplatz zu verzichten und gegen eine Gebühr einen späteren oder anderen Flug zu nehmen. Ist dies nicht möglich, muss die betreffende Fluggesellschaft einige Fluggäste abweisen. Dies wird auch als NB|D oder unfreiwillige Nichtbeförderung bezeichnet. Auf Niederländisch heißt das: unfreiwillig verweigerte Beförderung.
Ein NB|D sollte niemals ignoriert werden. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, auch in Fällen höherer Gewalt eine Entschädigung zu zahlen.
Der Ausgleich hängt von der Flugentfernung nach der Großkreismethode* zwischen Start- und Endpunkt ab, einschließlich eines eventuellen Transfers.
- € 250,00 für alle Flüge bis zu 1500 km
- € 400,00 für alle Flüge zwischen Mitgliedstaaten von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km
- € 600,00 für alle Flüge, die nicht unter a. und b. fallen.