Annullierter Flug, was sind Ihre Rechte

Im Falle der Annullierung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf Folgendes (gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004, Artikel 5):

  1. Hilfe
  2. Pflege und
  3. Entschädigung, außerordentliche Umstände ausgenommen

1. Hilfe

Die Unterstützung nach einem annullierten Flug impliziert, dass die Fluggäste die Wahl zwischen:

ein. eine vollständige Rückerstattung (innerhalb von 7 Tagen) des bezahlten Ticketpreises für die Teile der Reise erhalten, die nicht bereist wurden. Wenn die Weiterreise nicht mehr sinnvoll ist, müssen auch die bereits durchgeführten Flüge erstattet werden. Wenn ein Anschlussflug annulliert wird, muss der Fluggast auch einen kostenlosen Flug zum ursprünglichen Abflugort erhalten.

b. eine Umleitung unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Endziel. Vergleichbare Transportbedingungen bedeuten, dass zusätzliches Umschalten und Herabstufen vermieden werden müssen. Die Zeiten müssen so weit wie möglich mit dem ursprünglichen Ticket übereinstimmen. All dies wird in Artikel 8 der EU-Verordnung ausführlich beschrieben.

c. Umleitung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben des Passagiers, je nach Verfügbarkeit der Sitzplätze. 

2. Pflege

 

Unabhängig von der Ursache der Annullierung ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Ihnen folgende Betreuung anzubieten:

  • eine Mahlzeit und Erfrischung, Betrag je nach Zeit der Verzögerung
  • zwei kostenlose Telefonanrufe oder E-Mail-Nachrichten

Außerdem hat die Fluggesellschaft im Falle eines Abflugs am nächsten Tag folgende Angebote zu bieten:

  • Hotelunterkunft
  • Transfer vom Flughafen zu Ihrer Unterkunft

3. entschädigung

Es ist gesetzlich geregelt (Art. 7) dass Fluggesellschaften in bestimmten Fällen nach einer Annullierung Entschädigungen an Fluggäste zahlen müssen. Diese Verpflichtung und die Höhe der Entschädigung hängen unter anderem vom Grund der Annullierung und dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Fluggastes ab.   Bei einigen Ausschlüssen (siehe unten) sind die Entschädigungen für einen annullierten Flug:
  1. € 250,00 für alle Flüge bis 1500 km
  2. € 400,00 für alle Flüge von mehr als 1500 km zwischen den Mitgliedstaaten und alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
  3. € 600,00 für alle Flüge, die nicht von 1 abgedeckt sind. oder 2.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Reise fortzusetzen, werden die oben genannten Beträge um 50 % reduziert, wenn die neue Ankunftszeit (im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit) nicht später als folgt ist:

  1. zwei Stunden für alle Flüge von 1500 km oder weniger oder
  2. drei Stunden für alle Flüge zwischen Mitgliedstaaten von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km oder
  3. vier Stunden für alle Flüge, die nicht von 1 abgedeckt sind. de 2.

Die genannten Entfernungen sind die sogenannten „großen Kreis“ (wie die Luftlinie fliegt) Entfernungen zwischen dem Start- und Endpunkt des Tickets, éven beim Umschalten

Ausschlüsse

Auch bei Stornierungen erlischt Ihr Recht auf Entschädigung, wenn:

  • Sie mindestens 14 Tage vor Abflug benachrichtigt wurden
  • Sie zwischen 7 Tagen und 2 Wochen vor Abflug über eine Alternative informiert wurden, die nicht früher als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit abfährt und weniger als 4 Stunden als die ursprüngliche Ankunftszeit am Endziel ankommt
  • die Stornierung wird weniger als 7 Tage vor Abflug angekündigt und es wird eine Alternative angeboten, die nicht früher als eine Stunde vor der geplanten Zeit abfährt und weniger als zwei Stunden später als die geplante Ankunftszeit am Endziel ankommt.
  • es gab höhere Gewalt, wie schlechte Bedingungen, Vulkanausbrüche, Sabotage, Terrorismus, Streiks der Flugsicherung oder Flughafenmitarbeiter, Schließung des gesamten Flughafens