Wurde Ihr Flug verspätet, annuliert oder überbucht?

Fairclaim hilft!

Wir sorgen für eine perfekte Abwicklung Ihres Anspruchs

Corona

Das Corona-Virus hat schwerwiegende Folgen für die Weltgesundheit und die Wirtschaft. Auch die Luftfahrt ist davon betroffen.
Der Ausbruch und die Verbreitung des Virus haben unter anderem die europäischen Länder gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Eine Reihe von EU-Ländern verfügt über zusätzliche Kontrollen an den Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten und hat den Flugverkehr von und nach Mitgliedstaaten verboten. Am 18. März, nachdem eine Reihe von Mitgliedstaaten die Grenzen für Nicht-EU-Bürger geschlossen hatte, waren die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen, „Schengen-weit“ einzuführen. Reisende von außerhalb der EU dürfen sich nicht mehr in der Schengen-Zone aufhalten. Es wurde auch beschlossen, zusammenzuarbeiten, um im Ausland gestrandete EU-Bürger, hauptsächlich Urlauber, zurückzubringen. Die Europäische Kommission hat dafür mehrere zehn Millionen Euro bereitgestellt.

Was bedeutet die Corona für Sie als Reisender?
Leider wurden viele Reisen aufgrund des Corona-Virus abgesagt. Durch die direkte Zahlung dieser Reisen an alle betroffenen Reisenden befinden sich Reiseveranstalter in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. In Zusammenarbeit mit ANVR hat SGR (nur niederländische Reiseveranstalter sind daran beteiligt) den sogenannten Corona-Gutschein entwickelt, um den finanziellen Verlust zu mindern. Dieser Gutschein ist ein Gutschein im Wert des gezahlten Ticketpreises, der bis zu einem Jahr nach Ausstellung eingelöst werden kann. Wenn Sie dies nicht verwenden und nur den Betrag zurückerhalten möchten, ist die Reiseorganisation verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung zu leisten. Dies ist jedoch nur 6 Monate nach Ausstellung des Gutscheins möglich. Eine Bedingung ist, dass Sie bei einer Reiseorganisation mit SGR-Garantie gebucht haben. Detaillierte Informationen finden Sie auf der SGR-Website. Es ist nicht völlig unvorstellbar, dass ein Reiseunternehmen aufgrund der Krise Insolvenz anmelden muss. In diesem Fall zahlt SGR aus. Bewahren Sie immer die Reisedokumente wie Buchungsbestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweis auf (natürlich gemäß der SGR-Garantie). Wenn Sie einen Anspruch haben, benötigen Sie auch den Corona-Gutschein. Daher kann es überflüssig sein, dies zu melden: Bewahren Sie den Gutschein gut auf. Sie können uns Ihre Fragen jederzeit per E-Mail senden: info@fairclaim.nl. Unser Wunsch ist es, dass wir diese schwierige Zeit so schnell wie möglich hinter uns lassen und uns wieder ein schönes Urlaubsziel überlegen können.

Corona, bleib gesund

Hätten Sie Probleme mit Ihrem Flug? Dann haben wir die richtige Lösung für Sie. Möglicherweise können Sie Entschädigung für den Schaden verlangen, der durch eine Flugverspätung, Annullierung, Einsteigverweigerung, unfreiwillige Downgrade oder eine verpasster Anschluss entstanden ist. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Millionen von Flugpassagieren haben Anspruch auf Entschädigung (um eine Vorstellung von der Anzahl der Reisenden zu geben: der Flughafen Schiphol hat 2019 mehr als 50 Millionen Passagiere begrüsst).  Ihre Rechte als Fluggast sind in der Europäischen Verordnung 261/2004 geregelt.

Nur 2 % macht tatsächlich einen Anspruch geltend, denn Fahrgastrechte und mögliche Entschädigungen sind noch weitgehend unbekannt.Wussten Sie, dass Sie ab zwei Stunden Verspätung auf allen Flügen bis einschliesslich 1500 km bereits ein Recht auf Versorgungsleistungen haben?

Die Entschädigungen können, je nach Flugproblem, aus kostenlosen Mahlzeiten und Erfrischungen, Übernachtungsmöglichkeit(en) und damit verbundenen Transfers und ein Beitrag zu den Telefon und Emailkosten bestehen.
D
ie finanzielle Entschädigungen variieren unter anderem je nach Flugstrecke, von 250,00 bis 600,00.
Sie haben z.B bereits Anspruch auf eine Entschädigung von 250,00 bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr auf einem Flug bis zu 1500 km und 600,00 auf einem Flug von mehr als 3500 km.

Natürlich hoffen wir, dass Ihr Flug reibungslos verläuft. Wenn jedoch eines der oben genannten Flugprobleme auf Sie zutrifft, sind wir bereit, gemeinsam mit Ihnen eine gute Lösung zu finden. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie uns jederzeit per EMail oder Telefon kontaktieren. Wir bieten unseren Service nach dem NoCureNoPayPrinzip an. Also, wenn es kein Ergebnis gibt, müssen Sie uns nicht bezahlen. Bei erfolgreicher Inanspruchnahme berechnen wir einmalig € 12,50 Bearbeitungsgebühr. Informationen finden Sie auf dieser Website.

# Millionen von Fluggästen #

1 %
HAT NACH FLUGPROBLEME NICHTS UNTERNOMMEN

Lesen Sie unsere Informationen zu den Erstattungen.
Fair Claim, einfach gut!

1 %
HAT TATSÄCHLICH EINEN ANSPRUCH EINGEREICHT

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die Mühe lohnt sich.